Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 22.10.2026
§ 1 Geltungsbereich, Auftragnehmer
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen, Analysen (z. B. Quick Check), Workshops, Seminare, Coachings, Teamentwicklung und vergleichbare Leistungen zwischen TeamThink International Business Consulting, Inhaber Weert Jacobsen-Kramer, Oberdorf 1a, 24235 Laboe (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Die Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
- Individuelles Angebot: Erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot, kommt der Vertrag mit dessen Annahme durch den Auftraggeber in Textform (z. B. unterzeichnete Auftragsbestätigung oder E-Mail) zustande. Es steht dem Auftraggeber frei, einzelne Leistungen aus dem Angebot zu streichen oder das Angebot insgesamt abzulehnen.
- Online-Bestellung: Die Darstellung von Leistungen auf teamthink.de ist kein bindendes Angebot. Mit dem Absenden eines Bestellformulars gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers per E-Mail zustande; einer Unterschrift des Auftraggebers bedarf es nicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Voraussetzungen eines Einführungs- oder Neukundenpreises nicht vorliegen.
- Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB finden keine Anwendung.
- Der Auftraggeber kann diese AGB jederzeit auf dieser Seite abrufen, ausdrucken und speichern. Die AGB werden der Auftragsbestätigung zusätzlich beigefügt.
§ 3 Leistungen des Auftragnehmers
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. bei einer Online-Bestellung aus der Leistungsbeschreibung auf teamthink.de zum Zeitpunkt der Bestellung sowie aus der Auftragsbestätigung.
- Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen. Er schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Beratungs- und Analyseleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Analysen, Empfehlungen und Lösungsansätze sind Entscheidungsgrundlagen; die Entscheidung über deren Umsetzung und die Umsetzung selbst liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
- Termine und Ort der Leistungserbringung werden einvernehmlich abgestimmt. In der fachlichen Gestaltung und Methodik seiner Leistung ist der Auftragnehmer frei und nicht weisungsgebunden.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Abstimmung mit dem Auftraggeber qualifizierte Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Er stellt sicher, dass diese zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet sind.
§ 4 Vergütung, Auslagen, Zahlung
- Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot bzw. dem bei der Online-Bestellung angegebenen Preis. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Außergewöhnliche Leistungen, insbesondere die Anfertigung umfangreicher Gutachten, werden nach vorheriger Vereinbarung gesondert vergütet.
- Reisekosten und Spesen werden zusätzlich nach tatsächlichem, nachgewiesenem Aufwand berechnet. Kosten für Seminarräume, Tagungstechnik, Druck und Konfektionierung von Unterlagen sowie für Teamevents trägt der Auftraggeber.
- Die Vergütung wird nach Durchführung der jeweiligen Leistung in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig.
- Bei grenzüberschreitenden Leistungen richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach den gesetzlichen Vorschriften; soweit die Steuerschuld auf den Auftraggeber übergeht, wird dies in der Rechnung ausgewiesen. Der Auftraggeber teilt hierzu seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung. Dies gilt auch für Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.
- Soweit vereinbart oder in der Leistungsbeschreibung genannt, benennt der Auftraggeber einen Ansprechpartner, gewährt Zugang zu den betroffenen Bereichen, ermöglicht Gespräche mit den vorgesehenen Personen und stellt geeignete Räume sowie die erforderliche technische Ausstattung (z. B. Flipchart, Pinnwände, Beamer) in einwandfreiem Zustand bereit.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird gesondert vergütet. Die Rechte des Auftragnehmers nach §§ 615, 642 BGB bleiben unberührt.
§ 6 Verschiebung und Stornierung durch den Auftraggeber
- Der Auftraggeber kann vereinbarte Termine vor deren Beginn durch Erklärung in Textform (z. B. per E-Mail) verschieben oder stornieren. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung beim Auftragnehmer.
- Bei einer Stornierung oder einer Verschiebung ohne Vereinbarung eines Ersatztermins kann der Auftragnehmer folgende Pauschale verlangen, jeweils bezogen auf die vereinbarte Vergütung für die betroffenen Termine:
a) bis zum 15. Tag vor dem Termin: 25 %,
b) vom 14. bis zum 8. Tag vor dem Termin: 50 %,
c) ab dem 7. Tag vor dem Termin: 90 %. - Wird bei einer Verschiebung bis zum 15. Tag vor dem Termin ein Ersatztermin vereinbart, der innerhalb von sechs Monaten stattfindet, fällt keine Pauschale an. Bei späteren Verschiebungen mit Ersatztermin wird die Pauschale nach Absatz 2 auf die Vergütung des Ersatztermins angerechnet.
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Vergütungsausfall entstanden ist. Bereits angefallene, nicht erstattungsfähige Reisekosten sind zusätzlich zu ersetzen.
§ 7 Verhinderung des Auftragnehmers
- Ist der Auftragnehmer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt, Streik oder Ausfall von Verkehrsmitteln), an der Durchführung eines Termins gehindert, informiert er den Auftraggeber unverzüglich. Die Parteien vereinbaren in diesem Fall einen Ersatztermin.
- Kommt innerhalb angemessener Frist kein Ersatztermin zustande, kann jede Partei hinsichtlich der betroffenen Leistung vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Vergütung für nicht erbrachte Leistungen wird erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz von Kosten für eigenes Personal, Räume oder Reisen, bestehen nur nach Maßgabe von § 9.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
- Verträge über eine einzelne Leistung (z. B. Quick Check) enden mit deren vollständiger Erbringung.
- Verträge über mehrere Termine oder eine fortlaufende Beratung können von jeder Partei durch Erklärung in Textform gekündigt werden. Für bereits verbindlich vereinbarte Termine gilt § 6 entsprechend.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 1.000.000 € je Schadensfall.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Vertreter des Auftragnehmers.
- Ansprüche auf Schadensersatz wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung verjähren, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 10 Vertraulichkeit, Referenzen, Unterlagen
- Der Auftragnehmer behandelt alle nicht öffentlich bekannten Informationen über den Auftraggeber und dessen Geschäftsbeziehungen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bekannt werden, vertraulich, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn in Textform hiervon.
- Die Pflicht nach Absatz 1 gilt nicht für Informationen, die ohne Verschulden des Auftragnehmers öffentlich bekannt sind oder werden, die ihm von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitspflicht mitgeteilt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist. Eine Weitergabe an zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater) ist zulässig.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt für drei Jahre nach Beendigung des Vertrages fort; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gilt sie, solange diese Geschäftsgeheimnisse sind.
- Der Auftragnehmer darf den Namen des Auftraggebers als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht. Die Verwendung von Logos sowie die Veröffentlichung von Fallstudien, Ergebnissen oder Zitaten bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
- Der Auftragnehmer bewahrt ihm überlassene Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt auf. Er gibt sie während der Vertragslaufzeit auf Anforderung, nach Vertragsende unaufgefordert zurück oder löscht sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 11 Datenschutz
Die Vertragsparteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vorab einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer enthält die Datenschutzerklärung.
§ 12 Nutzungsrechte
- An den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Berichte, Präsentationen, Auswertungen, Seminarunterlagen) erhält der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für interne Zwecke seines Unternehmens und der mit ihm verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).
- Eine Veröffentlichung, Bearbeitung zur Weitergabe oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform; ausgenommen ist die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater des Auftraggebers.
- Alle Rechte an Methoden, Werkzeugen, Vorlagen, Konzepten und dem allgemeinen Know-how des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer. Er ist berechtigt, im Rahmen der Tätigkeit gewonnene allgemeine Erfahrungen ohne Bezug zu vertraulichen Informationen des Auftraggebers weiter zu nutzen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen zu Beweiszwecken in Textform festgehalten werden.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der Textform.
- Zahlungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; es gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften.
