Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 24.10.2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratung, Analysen, Workshops, Seminare, Vorträge, Coachings und Teamentwicklung zwischen TeamThink International Business Consulting, Inhaber Weert Jacobsen-Kramer, Oberdorf 1a, 24235 Laboe (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in ihrer Kenntnis Leistungen erbringt, es sei denn, er stimmt ihrer Geltung in Textform zu.
  4. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für größere Projekte schließen die Parteien einen Beratungsvertrag. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) Beratungsvertrag einschließlich seiner Anlagen, (2) Verschwiegenheitsvereinbarung, (3) angenommenes Angebot bzw. Auftragsbestätigung, (4) diese AGB. Besteht kein Beratungsvertrag, gelten die übrigen Dokumente in dieser Reihenfolge.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungen

  1. Informationen auf teamthink.de, in Präsentationen und in Gesprächen sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Die Buchung eines Gesprächstermins über die Website begründet keine Leistungs- oder Zahlungspflichten.
  2. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf Grundlage gemeinsam mit dem Auftraggeber abgestimmter Konzepte. Er erstellt hierzu ein individuelles Angebot in Textform, das Inhalt, Umfang in Beratertagen und Vergütung beschreibt. An das Angebot hält er sich vier Wochen gebunden, sofern das Angebot keine andere Frist nennt.
  3. Der Vertrag kommt zustande durch eine vom Auftraggeber unterzeichnete Auftragsbestätigung, durch Annahme des Angebots in Textform (z. B. per E-Mail oder durch eine Bestellung unter Bezug auf das Angebot) oder durch Unterzeichnung eines Beratungsvertrags. Weicht die Annahme vom Angebot ab, gilt sie als neues Angebot. Der Auftraggeber kann einzelne Leistungen aus dem Angebot streichen oder das Angebot insgesamt ablehnen.
  4. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen. Er schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Beratungs- und Analyseleistungen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Analysen und Empfehlungen sind Entscheidungsgrundlagen; über ihre Umsetzung entscheidet der Auftraggeber in eigener Verantwortung.
  5. Diese AGB werden dem Angebot beigefügt und sind unter teamthink.de/agb/ abrufbar.

§ 3 Beratertage

  1. Der Leistungsumfang wird in Beratertagen vereinbart. Ein Beratertag umfasst bis zu acht Stunden Beratungsleistung vor Ort oder remote.
  2. Vor- und Nachbereitung sowie Reisezeiten sind nicht im Beratertag enthalten. Sie werden gesondert berechnet, soweit dies im Angebot vereinbart ist.
  3. Werden Beratertage nur teilweise in Anspruch genommen, wird in halben Beratertagen abgerechnet, soweit das Angebot nichts anderes regelt.

§ 4 Einsatz von Beratern aus dem Netzwerk

  1. Der Auftragnehmer kann Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Kolleginnen und Kollegen aus seinem Beraternetzwerk erbringen lassen. Sie werden im Angebot benannt oder vor ihrem Einsatz mit dem Auftraggeber abgestimmt. Der Auftraggeber kann dem Einsatz einer bestimmten Person aus wichtigem Grund widersprechen.
  2. Der Auftragnehmer bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers und haftet für die eingesetzten Personen wie für eigenes Verschulden.
  3. Er verpflichtet die eingesetzten Personen vor ihrem Einsatz vertraglich zur Vertraulichkeit mindestens im Umfang von § 12 und zur Einhaltung des Datenschutzes.
  4. Die eingesetzten Personen unterliegen ausschließlich den Weisungen des Auftragnehmers. Eine Arbeitnehmerüberlassung findet nicht statt.

§ 5 Vergütung, Auslagen, Zahlung

  1. Der Auftraggeber zahlt je Beratertag ein pauschales Honorar oder einen Festpreis nach dem angenommenen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Außergewöhnliche Leistungen, insbesondere die Anfertigung umfangreicher Gutachten, werden nach vorheriger Vereinbarung gesondert vergütet.
  3. Reise- und Hotelkosten trägt der Auftraggeber, nach Maßgabe des Angebots pauschal oder nach nachgewiesenem Aufwand. Kosten für Seminarräume, Tagungstechnik, Druck und Konfektionierung von Unterlagen sowie für Teamevents trägt der Auftraggeber.
  4. Das Honorar wird nach Durchführung in Rechnung gestellt, bei Leistungen über mehr als einen Kalendermonat monatlich nach erbrachten Beratertagen. Es ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig, soweit das Angebot kein anderes Zahlungsziel nennt. Der Auftraggeber teilt die für die Rechnungsstellung erforderlichen Angaben (z. B. Bestellnummer) mit.
  5. Die umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Geht die Steuerschuld auf den Auftraggeber über oder ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar, wird dies in der Rechnung ausgewiesen. Der Auftraggeber teilt hierzu seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. einen Unternehmernachweis mit.

§ 6 Termine und Ort

Termine und Ort der Leistungserbringung werden einvernehmlich abgestimmt. In der fachlichen Gestaltung und Methodik seiner Leistung ist der Auftragnehmer frei und nicht weisungsgebunden.

§ 7 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung. Dies gilt auch für Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.
  2. Er gewährt Zugang zu den betroffenen Bereichen, ermöglicht Gespräche mit den vorgesehenen Personen und stellt geeignete Räume sowie die erforderliche Technik (z. B. Flipchart, Pinnwände, Beamer) in einwandfreiem Zustand bereit.
  3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird gesondert vergütet. Die Rechte des Auftragnehmers nach §§ 615, 642 BGB bleiben unberührt.

§ 8 Verschiebung und Stornierung durch den Auftraggeber

  1. Der Auftraggeber kann vereinbarte Beratertage vor deren Beginn durch Erklärung in Textform verschieben oder stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Auftragnehmer.
  2. Bei einer Stornierung oder einer Verschiebung ohne Vereinbarung eines Ersatztermins kann der Auftragnehmer folgende Pauschale verlangen, jeweils bezogen auf das Honorar für die betroffenen Beratertage:
    a) bis zum 15. Tag vor dem Termin: 25 %,
    b) vom 14. bis zum 8. Tag vor dem Termin: 50 %,
    c) ab dem 7. Tag vor dem Termin: 90 %.
  3. Wird bei einer Verschiebung bis zum 15. Tag vor dem Termin ein Ersatztermin vereinbart, der innerhalb von sechs Monaten stattfindet, fällt keine Pauschale an. Bei späteren Verschiebungen mit Ersatztermin wird die Pauschale auf das Honorar des Ersatztermins angerechnet.
  4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits angefallene, nicht erstattungsfähige Reisekosten sind zusätzlich zu ersetzen.
  5. Abweichende Regelungen im Angebot oder Beratungsvertrag gehen vor.

§ 9 Verhinderung des Auftragnehmers

  1. Ist der Auftragnehmer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt, Streik oder Ausfall von Verkehrsmitteln), an der Durchführung eines Termins gehindert, informiert er den Auftraggeber unverzüglich. Die Parteien vereinbaren einen Ersatztermin. Alternativ kann der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers eine gleichwertig qualifizierte Person aus seinem Netzwerk einsetzen.
  2. Kommt innerhalb angemessener Frist kein Ersatztermin zustande, kann jede Partei hinsichtlich der betroffenen Leistung vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahltes Honorar für nicht erbrachte Leistungen wird erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nur nach Maßgabe von § 11.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

  1. Verträge über eine einzelne Leistung enden mit deren vollständiger Erbringung.
  2. Verträge über mehrere Beratertage oder eine fortlaufende Beratung können von jeder Partei durch Erklärung in Textform gekündigt werden; maßgeblich ist der Zugang. Für bereits verbindlich vereinbarte Beratertage gilt § 8 entsprechend.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 1.000.000 € je Schadensfall.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Vertreter des Auftragnehmers, einschließlich der nach § 4 eingesetzten Personen.
  5. Ansprüche auf Schadensersatz wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung verjähren, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 12 Vertraulichkeit, Referenzen, Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer behandelt alle nicht öffentlich bekannten Informationen über den Auftraggeber und dessen Geschäftsbeziehungen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bekannt werden, vertraulich, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn in Textform hiervon. Er verpflichtet die nach § 4 eingesetzten Personen entsprechend.
  2. Die Pflicht nach Absatz 1 gilt nicht für Informationen, die ohne Verschulden des Auftragnehmers öffentlich bekannt sind oder werden, die ihm von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitspflicht mitgeteilt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist. Eine Weitergabe an zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater) ist zulässig.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für drei Jahre nach Beendigung des Vertrages fort; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gilt sie, solange diese Geschäftsgeheimnisse sind. Haben die Parteien eine gesonderte Verschwiegenheitsvereinbarung geschlossen, geht diese den Absätzen 1 bis 3 vor.
  4. Die Nennung des Auftraggebers als Referenz sowie die Verwendung seiner Logos und die Veröffentlichung von Fallstudien, Ergebnissen oder Zitaten bedürfen jeweils der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Zulässig ist eine anonymisierte Darstellung, die keinen Rückschluss auf den Auftraggeber zulässt.
  5. Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG. Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers, schließen die Parteien vorab einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Erhalten die nach § 4 eingesetzten Personen personenbezogene Daten des Auftraggebers, stellt der Auftragnehmer die erforderlichen Vereinbarungen sicher. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.

§ 13 Unterlagen

  1. Der Auftragnehmer bewahrt ihm überlassene Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt auf.
  2. Er gibt sie während der Vertragslaufzeit auf Anforderung, nach Vertragsende unaufgefordert zurück oder löscht sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 14 Nutzungsrechte

  1. An den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Berichte, Präsentationen, Auswertungen, Seminarunterlagen) erhält der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für interne Zwecke seines Unternehmens und der mit ihm verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).
  2. Eine Veröffentlichung, Bearbeitung zur Weitergabe oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform; ausgenommen ist die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater des Auftraggebers.
  3. Alle Rechte an Methoden, Werkzeugen, Vorlagen, Konzepten und dem allgemeinen Know-how des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer. Er darf im Rahmen der Tätigkeit gewonnene allgemeine Erfahrungen ohne Bezug zu vertraulichen Informationen des Auftraggebers weiter nutzen.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen zu Beweiszwecken in Textform festgehalten werden.
  2. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der Textform.
  3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
  6. Vertragssprache ist Deutsch. Liegt dem Vertrag eine englische Fassung dieser AGB zugrunde, ist bei Widersprüchen die deutsche Fassung maßgeblich.
  7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; es gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften.